Bußgeld im Ausland - Knöllchen reisen bald mit ins Heimatland

Auto, Transport und Verkehr

Reisende im Europäischen Ausland, die mit dem Auto unterwegs sind, sollten sich demnächst gründlich überlegen falsch zu parken, zu schnell zu fahren oder gar während dem Fahren zu telefonieren. Grund ist der neue Rahmenbeschluss der EU zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldstrafen im Straßenverkehr. Bislang galt, wer im Ausland ein Knöllchen erhalten hat, jedoch nicht vor Ort direkt abkassiert wurde, hatte nach Rückkehr in Deutschland wenig zu befürchten. Als einzige Ausnahme konnte Österreich hierzulande Strafzettel ab 25 EUR einkassieren. Voraussichtlich Ende des Jahres soll das nun für sämtliche EU-Mitgliedstaaten möglich gemacht werden. So kann Unaufmerksamkeit schnell die Urlaubskasse sprengen.

Zwar gibt es für Verkehrssünden keine Punkte in Flensburg, dafür können Geldbußen ab 70 EUR eingetrieben werden. Werden Zahlungsfristen dann nicht eingehalten, steigt der ursprüngliche Bußgeldsatz schnell in die Höhe. Auch beim Vergehen mit dem Mietwagen, bleibt der Übeltäter nicht lange unentdeckt. Bernhard Frank, Geschäftsführer des Online-Preisvergleichs Mietwagen-Auskunft.de erklärt, “Hier kommt die Rechnung nach Rückkehr direkt vom örtlichen Vermieter, oftmals mit einem Zuschlag für die Bearbeitung. Das kann teuer werden.“

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