Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert eine höhere Transparenz bei der Bargeldversorgung an Geldautomaten: Die Kosten für das Abheben von Bargeld an Automaten einer Fremdbank seien häufig instransparent und für den Verbraucher nicht erkennbar.
Bei einer Überprüfung der Preisinformationen an Geldautomaten von 10 Banken seien kaum konkrete Auskünfte über die Kosten einer Fremdabhebung zu bekommen, so das Urteil der Verbraucherzentrale. Werden Angaben gemacht, erfolgen diese häufig in Form von Mindestbeträgen oder Prozentwerten: Zu Intransparent, meinen die Verbraucherschützer. So sollte der konkrete Preis für eine Bargeldabhebung schon vor dem Abheben am Automaten deutlich werden.
Bereits im März hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die hohen Gebühren für Fremdabhebungen von bis zu 10 Euro Mindestbetrag kritisiert und eine Deckelung der Kosten sowie mehr Transparenz gefordert. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale werden die Preise für das Abheben von Bargeld durch die kontoführende Bank festgelegt.
Eine Möglichkeit mehr Transparenz zu schaffen, könnte etwa darin bestehen, die Preisinformationen direkt auf die EC-Karte oder die Kreditkarte zu drucken. Die Preise für Bargeldabhebung sollten sich zudem an den tatsächlich entstehenden Kosten orientieren.
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg