Nach Angaben der BHW Bausparkasse wurden 2009 insgesamt mehr als 300.000 Wohn-Riester-Verträge abgeschlossen. Dennoch gilt die sogenannte Eigenheimrente als schwer verständlich – nicht wenige Interessanten würden daher lieber auf auf eine Förderung verzichten. Die BHW beantwortet häufige Fragen zum Thema.
So lohnt sich ein Wohn-Riester-Vertrag nach Auskunft der BHW vor allem für jene, die eine neue Immobilie kaufen oder bauen möchten. Aber auch wer erst später in ein Eigeheim investieren möchte, kann mit Wohn-Riester Eigenkapital aufbauen. Besitzer einer Immobilie können den Vertrag zudem nutzen, um ihr Haus oder ihre Wohnung bei Renteneintritt von Schulden zu befreien. Dabei profitieren insbesondere auch Familien von einer hohen Förderung.
Zu beachten sei jedoch, dass nur der Kauf einer selbst genutzten Immobilie durch Wohn-Riester gefördert werden kann. Die Immobilie muss zudem auch in der Rentenzeit selbst genutzt werden und das Darlehen bis zum Ende des 68. Lebenjahres vollständig zurückbezahlt sein.
Die Eigenheimrente unterliegt, wie auch andere Riester-Verträge, der sogenannten "nachhaltigen Besteuerung". Dies bedeutet, dass während der aktiven Ansparphase keine Steuern auf die geförderten Kapitalbeträge anfallen. Die Steuern müssen dann im Alter, zu Beginn der Rentenphase, gezahlt werden. Dabei kann zwischen der Besteuerung über einen längeren Zeitraum und der Einmalbesteuerung gewählt werden. Wer rechtzeitig Rücklagen bildet kann mit der Einmalbesteuerung einen "Rabatt" auf die Steuerschuld von 30 Prozent erreichen.
Die Riester-Förderung kann im übrigen auch für einen Wohnsitz im Ausland genutzt werden.
Quelle: Pressemitteilung BHW Bausparkasse.