Fördermittel für die Existenzgründung – Tipps und Informationen

Finanzen und Versicherung

Viele Menschen versuchen heute, sich aus einer Arbeitslosigkeit heraus selbstständig zu machen. Auch wenn die Wirtschaft sich wieder erholt, und auch weniger Arbeitslose auf dem Markt sind, gibt es immer noch genug Arbeitslose, die auch wieder in die Erwerbstätigkeit gehen wollen.

Dafür stehen die Chancen auch gar nicht so schlecht, denn es gibt heute ganz unterschiedliche Fördermittel, die nur darauf warten, dass man sie ausschöpft. Der Sinn dieser Fördermittel ist ganz eindeutig, denn durch nicht rückzahlbare Zuschüsse, Ausfallbürgschaften und Beteiligungen sowie Zinseinsparungen kann jedem Gründer zu einem entspannteren Leben in finanzieller Sicht verhelfen.

Für Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen, gibt es den sogenannten Gründungszuschuss. Das ist ein beliebtes Instrument der Arbeitsagenturen, damit wird eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit I gefördert. Wenn ein Arbeitnehmer durch die Aufnahme einer hauptberuflichen, selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beendet, dann hat er Anspruch auf den Gründungszuschuss, der den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung für die Zeit nach der Gründung übernimmt.
Jeder Arbeitnehmer, der bis zur Aufnahme der gewünschten selbstständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen laut des SGB III hat, kann diesen Gründungszuschuss bekommen. Das gleiche gilt auch für Menschen, die in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt war.

Wer sich entschlossen hat, diesen Weg zu gehen und den Gründungszuschuss zu beantragen, muss einige Punkte erfüllen, damit dieser Zuschuss auch gewährt wird. Man sollte nicht blauäugig in diese Gründung hineingehen, sondern sich wirklich umfassend vorbereiten. Was alles zu beachten ist, kann man unter www.zuschuesse24.de erfahren. Hier sind die wichtigsten Tipps und Informationen zu diesem Thema zusammengefasst.

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