GEMA fordert Gebühren von Kindergärten für Notenkopien aufgrund des Urheberrechts

Wirtschaft und Industrie

Ganz neu ist es zwar nicht mehr, dass die GEMA, die Gesellschaft für Musikalische Aufführungsrechte, für das Kopieren von Noten von Kinderliedern zum Schutz der Urheberrechte eine Gebühr von den Kindergärten verlangt, aber gerade jetzt, wo das St. Martins-Fest mit seinen obligatorischen Umzügen aktuell ist, kommt das Thema wieder an die Öffentlichkeit. In den Kindergärten werden mit den Kindern oft Liedtexte eingeübt, die Noten und Texte wurden dann kopiert und den Eltern ausgehändigt, damit auch sie sich bei Veranstaltungen, wie jetzt diesen Umzügen, gesangstechnisch am Umzug beteiligen können. Viele Eltern kennen gerade einmal eine Zeile, die Kindergartenzeit ist bei den meisten ja auch schon etwas länger her. Das ist nun nicht mehr möglich, da Liedtexte und Noten nicht mehr aus Liederbüchern kopiert werden dürfen. Dabei sind solche Lieder sehr wichtig für die Sprachentwicklung der Kinder, und gerade für Migranten sind sie sehr sinnvoll zum Erlernen der deutschen Sprache.

Wenn ein Kindergarten nun doch Liedtexte und Noten kopieren möchte, der muss jährlich 56 Euro an die GEMA zahlen. Für diesen Preis dürfen jährlich 500 Kopien erstellt werden. Zum einen ist das nicht gerade viel wenn man sich einmal anschaut, wie viele Kinder heute in den Kindergärten betreut werden. Zum anderen bedeutet das auch für die Angestellten einen riesengroßen Verwaltungsaufwand, denn jede Kopie muss genau erfasst und gemeldet werden, damit die GEMA auch den richtigen Urhebern das Geld zukommen lassen kann. Da viele Erzieher in den Kindergärten meistens sowieso schon überfordert sind, ist dies für die meisten Kindergärten fast unmöglich einzuhalten.

Das Einzige, was erlaubt wäre ist, die Noten per Hand abzumalen und dann weiterzugeben. Allerdings darf auch dieses Kunstwerk nicht weiter kopiert werden. Wenn also eine Erzieherin den Eltern einer Kindergruppe einen solchen abgeschriebenen Zettel geben möchte, muss sie ihn so oft schreiben, wie er benötigt wird, und so viel Zeit hat kein Erzieher heute, auch wenn der Wille zum Wohle der Kinder gegeben ist.

Viele Kindergärten wehren sich gegen diese Regelung, aber Aussicht auf Erfolg gibt es wohl nicht, denn die GEMA ist im Recht mit ihrer Forderung. Viele Kindergärten feiern ihren Sankt-Martins-Umzug auch mit Blasmusik, und natürlich ist auch dafür die GEMA-Gebühr fällig. Auch Sommerfeste der Kindergärten sind nun in Gefahr, denn oft werden Gesangs- oder Tanzeinlagen mit den Kindern einstudiert, die diese dann den Eltern stolz vorführen. Aber ohne GEMA-Gebühr darf die CD dazu gar nicht erst gespielt werden.
Aufgrund dieser Situation ist es in vielen Kindergärten bereits so, dass sie sagen, ehe wir etwas falsch machen und dann eine Strafe zahlen müssen, gibt es einfach gar keine Veranstaltungen mehr.

Dies kann natürlich nicht das erstrebenswerte Ziel sein. Wer sich nicht sicher ist, ob eine geplante Veranstaltung so durchgeführt werden kann, wie es vorgesehen ist, der kann einen kompetenten Rechtsanwalt für das Urheberrecht konsultieren und sich die rechtliche Seite schildern lassen. So kann man sich bei der Veranstaltung sicher sein, dass alles rechtlich abgesichert ist und keine Konsequenzen zu befürchten sind.

Das Urheberrecht ist eine recht komplexe Angelegenheit, und es ist immer sinnvoll, einen guten Rechtsanwalt für das Urheberrecht zu Rate zu ziehen.
Die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Herford ist spezialisiert auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes. Eine umfassende rechtliche Betreuung und natürlich Beratung in allen Fragen des Urheberrechts und Wettbewerbsrechts, sowie auch des Markenrechts und Geschmacksmusterrechts wird dem Mandanten geboten. Ein gesonderter Schwerpunkt liegt hier im Bereich des Internetrechts. Zudem ist das Oldtimerrecht ein weiteres Spezialgebiet der Anwaltskanzlei Dr. Graf.

Veröffentlicht auf public20.de von:

Anwaltskanzlei Dr. Thorsten Graf, Herford
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