Als sogenannte "Scoring-Verfahren" werden die Methoden bezeichnet, mit der Auskunfteien wie die Schufa die Bonität ("Kreditwürdigkeit") einer Person beurteilen. Die daraus resultierenden Score-Werte werden von einer Vielzahl von Unternehmen wie Banken, Online-Händlern oder Touristikunternehmen genutzt, um die Zahlungskraft ihrer Kunden einzuschätzen.
Nach Auskunft des Verbraucherzentrale Bundesverbandes soll nun ein neues Auskunftsrecht ab 1. April 2010 dafür sorgen, dass Verbraucher einmal pro Jahr kostenlos Einsicht in die über sie gespeicherten Daten der Auskunfteien erhalten können.
So können Verbraucher nach Auskunft des vzbv etwa erfragen, welche persönlichen Score-Werte "erhoben, übermittelt und erstmalig gespeichert" wurden. Auch müssten die Auskunfteien Angaben über die Datenbasis machen, die für die Berechnung der Score-Werte herangezogen wurden. Die Verbraucherschützer erwarten insgesamt eine höhere Transparenz der Scoring-Verfahren.
Durch das neue Auskunftsrecht sollen Verbraucher zudem eher in die Lage versetzt werden, mögliche Fehler in den Daten der Schufa und anderer Auskunfteien zu erkennen. Auf ihrem Online-Portal www.vzbv.de stellt der Verbraucherzentrale Bundesverbande einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem Verbraucher die über sie gespeicherten Daten anfragen können. Dort gibt es auch eine Liste von Auskunfteien in Deutschland zum herunterladen.
Quelle: Pressemitteilung des vzbv