München, den 12.09.2011. Rund 780 Millionen Euro Eigenkapital haben alleine die Mitglieder des Verbandes Geschlossener Fonds (VGF) im Bereich der Immobilienfonds mit Schwerpunkt deutsche Immobilien im ersten Halbjahr 2011 eingeworben. „Geschlossene Immobilienfonds sind die klassische Variante der geschlossenen Fonds. Sie kommen dem Wunsch vieler Anleger entgegen, auch mit geringeren finanziellen Einlagen Immobilienbesitz zu erlangen und vom Wertzuwachs zu profitieren“, erklärt Hans Gruber von der SHB Innovative Fondskonzepte AG (SHB AG). Immobilien gelten als sichere Kapitalanlage. Vorteile sind der mögliche Inflationsschutz sowie Ertragssteigerungen am Ende der Laufzeit, die durch den Verkauf der Immobilien realisiert werden. Nach diesem Prinzip bietet auch die SHB Innovative Fondskonzepte AG (SHB AG) seit vielen Jahren Immobilienfonds an. „Wer nicht selbst bauen oder kaufen will, auf einen bestimmten Immobilienanteil in seinem Vermögen aber nicht verzichten möchte, der setzt in der Regel auf einen geschlossenen oder offenen Immobilienfonds“, erklärt der SHB-Immobilienspezialist.
Und auch steuerlich bieten geschlossene Immobilienfonds unter Umständen Vorteile: so stellen die Gewinne bzw. Verluste aus der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds entweder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aber Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar. „Das Gros der Angebote, wie beispielsweise auch die SHB-Immobilienfonds sind dabei so konstruiert, dass die Anleger Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung erzielen. Diese sind wie Mieteinnahmen, also dem Grunde nach wie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus, zu versteuern. Folglich können auch Verluste steuerlich geltend gemacht werden. Die Abgeltungssteuer kommt hier nicht zum Tragen.
Dennoch ist natürlich auch die Gewinnerzielungsabsicht bei geschlossenen Immobilienfonds wie bei geschlossenen Fonds generell eine Grundlage dafür, dass entstehende Kosten der Kapitalanlage steuerlich angesetzt werden können und sich so steuermindernd auswirken. Neu emittierte Fonds müssen danach während der Laufzeit schwarze Zahlen schreiben. Die während der Investitionsphase anfallenden steuerlichen Verluste bei geschlossenen Immobilienfonds können dabei jedoch nur unter Berücksichtigung des Paragrafen 15 a und b des Einkommensteuergesetzes genutzt werden. Dieser Paragraf schreibt vor, dass die Verluste in der Investitionsphase nur mit positiven Einkünften in der gleichen Einkommensart verrechnet werden dürfen. „Vereinfacht gesagt führt dies dazu, dass ein Teil der Einkünfte aus einem Immobilienfonds steuerfrei erzielt werden kann, da ja die entsprechenden Verluste gegen gerechnet werden dürfen“, sagt Hans Gruber von der SHB Innovative Fondskonzepte AG (SHB AG).
Ein wichtiger Vorteil ist zudem, dass bei Immobilien und Immobilienfonds, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, auch nach der Einführung der Abgeltungsteuer weiterhin die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen gilt. Es muss hierzu lediglich die zehnjährige Spekulationsfrist eingehalten werden. „Bei gewerblich konzipierten Fonds gilt dies nicht. Hier muss ein möglicher Veräußerungsgewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden“, erklärt der SHB-Immobilienexperte. Das ist ein Grund weshalb die Fonds des in der Nähe von München ansässigen Emissionshauses SHB Innovative Fondskonzepte AG (SHB AG) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen und so diesen steuerlichen Vorteil nutzen.
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